Die Kappungsgrenze begrenzt, wie stark die Miete innerhalb von 3 Jahren erhöht werden darf. Kernregel: Maximal 20 % Erhöhung in 3 Jahren, in angespannten Wohnungsmärkten oft 15 % – Wichtig: Gilt nur für Bestandsmieten (nicht bei Neuvermietung). Bezieht sich auf Erhöhungen bis …