Das Wohnungseigentumsgesetz fordert einen urkundlichen Nachweis der entsprechenden Wohnung oder Nutzungseinheit bei der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum. Bsp. bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Ausgestellt wird diese Bescheinigung vom Bauaufsichtsamt. Der Zweck eines Aufteilungsplans ist, die Grenzen des …