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Gewährleistung

Gesetzlich festgelegte Verpflichtung und verjährt bei neuen Sachen nach 2 Jahren. Die Bauträgergewährleistung (Neubau) verjährt nach 5 Jahren.

Verkäufer übernimmt die Gewähr dafür, dass die Sache zum Übergabezeitpunkt mangelfrei ist, es besteht eine zeitlich begrenzte Nachbesserungspflicht.

  17. März 2026
  Kategorie: Unkategorisiert
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