Der Beirat ist ein Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er wird mit Stimmenmehrheit durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gewählt und hat in der Regel drei Mitglieder. Er besteht aus einem Wohnungseigentümer als Vorsitzenden, einem Vertreter des Vorsitzenden und einem Beisitzer. Der Verwaltungsbeirat unterstützt den …