Der Vermieter hat die Pflicht, die Wohnräume mit Verbrauchserfassungsgeräten für Wärme bzw. für Warmwasser auszustatten. Die Messgeräte/Zähler kann er käuflich erwerben oder anmieten. Für den Vermieter bietet sich an, die Geräte zu mieten, denn die Kosten der Gerätemiete können in …