Hierfür gibt es keine einheitliche Definition. Je nach juristischem Teilgebiet kommt es vielmehr zu einer differenzierten Betrachtung des „Grundstücks“ —- im natürlichen Sinne: abgegrenzter Teil der Erdoberfläche —- im katastertechnischen Sinne: Flurstück mit eigener Nummer —- im Rechtssinne: Eintragung im Grundbuch …